Beschreibung der Ostmark

====== Ausführliche Outtime-Landesbeschreibung des Königreichs der Inseln ======

Regierung, Rechtsprechung und Verwaltung

Das Königreich der Inseln ist grundsätzlich feudalistisch organisiert, es weist aber auch deutliche Elemente einer frühen parlamentarischen Monachie auf. Entsprechend herrscht nicht nur der König und der Adel, sondern auch alle Freien sind an der Regierung des Landes beteiligt. Die feudalen Strukturen entsprechen dem Feudalrecht Edoriens. Im Königreich der Inseln sind jedoch die älteren Adelstitel Jarl und Thegen und nicht die neueren aus dem Norden stammenden Bezeichnungen Graf und Ritter üblich. Eine Besonderheit im Feudalrecht des Königreichs der Inseln ist der Unterscheid zwischen Reichsgebieten und den Hausmachtgebieten des Königs: Der König, aber auch alle anderen Freien verfügen über Hausmachtsgebiete. Hausmachtsgebiete sind Ländereien welche geerbt, gekauft oder durch Gefolgsschaften von einem Freien erobert wurden. Von dem Hausmachtsgebieten zu unterscheiden sind die Reichsgebiete: Das sind Gebiete, welche das Aufgebot der Freien erobert hat. Diese Reichsgebiete müssen von König entweder an verdiente Gefolgsleute aus dem Aufgebot als Lehen übergeben oder verkauft werden. Der Gewinn fällt hierbei an das Reich. Die parlametarischen Strukturen sind wie folgt organisiert: Die lokalen Gemeinde-Things tagen in der Regel monatlich (= Gemeinderat). Sie wählen Schöffen für ihr Gaugericht (Gericht für Freie in Ihrem Verwaltungsbezirk) und Vertreter für das Volksthing (= Parlament). Einem Gemeindething sitzt ein Jarl vor, welcher Gesetze vorschlagen kann, die auf Gemeindeebene Gültigkeit haben. Gleichzeitig kann auch das Gemeindething derartige Gesetzesvorschläge vorbringen. Das Gemeindething kann diesen Gesetzen mit einfacher Mehrheit zustimmen. Weiterhin steht der Jarl dem Gemeindething als Leiter von Ritualen zu Ehren der Götter (Blotzen) vor. Das Volksthing versammelt sich jedes Jahr zwei Wochen lang. Den Vorsitz über das Volksthing hat der König. Das Volksthing stimmt mit einfacher Mehrheit neuen Gesetzen Gesetzesänderungen oder Steuern zu. Es kann auch selber Gesetzesentwürfe vorschlagen. Der König hat den militärischen Oberbefehl und erklärt den Krieg. Als rechte Hand dieser Aufgabe ernennt der König einen Marschall, welcher die Ausbildung und die Ausrüstung des Aufgebots und der Haustruppen des Königs überwacht. Der König er schlägt Gesetzte dem Volksthing vor. Als rechte Hand dieser Aufgabe ernennt der König einen Kanzler, welcher das Schreiben und die Durchsetzung der Gesezte und ihrer Entwürfe überwacht. Zudem steht der König steht der dem Volksthing als Leiter von Ritualen zu Ehren der Götter (Blotzen) vor. Der König ernennt Drosten (Steuerbeamte und Rechtsaufseher). Diese Drosten nehmen zum einen bei Gerichtsverhandlungen eines Gaugerichts als Beisitzer teil und überwachen das Gerichtsverfahren. Zum anderen sind die Drosten für die Eintreibung und den Transport von Steuergeldern verantwortlich. Das Drostenamt ist nicht erblich, es kann aber auch wie eine Regalie als Lehen vergeben werden. Im gesamten Königreich gibt es gegenwärtig zwölf Drosten. Die Aufgaben der Drosten werden in ihrer gerichtlichen Funktion vom Kanzler überwacht und in ihrer steuerlichen Funktion vom Schatzmeister, welcher dem Schatzamt vorsteht. Die Aufgabe des Truchsess ist hingegen, sich um den Haushalt des Königs selbst zu kümmern. Daher reist der Truchsess immer mit dem König mit. Bei Abwesenheit des Königs (z.B. durch einen längeren Feldzug) ernennt der König einen Justiziar, der seine Aufgaben im Reich während seiner Abwesenheit regelt. Die Nachfolge des Königs wird bestimmt durch das Königsheil. Für gewöhnlich werden aus den Nachkommen des Königs bzw. Personen aus Familien, die das Königsheil ererbt haben dem Wahl-Ritual unterworfen: Sie müssen einen zerbrochenen Schild oder eine Waffe des vorherigen Königs ohne Werkzeug vor versammelten Volksthing wieder zusammenwirken.

Bevölkerungsdichte und Siedlungsformen

In der Ostmark gibt es nach dem Sturm der Orks keine Städte mehr. Die Siedlungen auf den Inseln welche dem Festland vorgelagert sind, umfassen selten mehr als 100 Bewohner, sind aber schon seit über 1500 Jahren kontinuierlich von Menschen besiedelt. Im Königreich der Inseln leben etwa 10 000 Menschen vom Stamm der Gauden in etwa 200 Siedlungen. Grob geschätzt gibt es daher im ganzen Königreich etwa 1000 Höfe, jedoch sind von diesen nur 300 Höfe, die von freien Bauern bewirtschaftet werden. Die anderen Höfe sind Pachthöfe, welche von Hintersassen bewirtschaftet werden. Im gesamten Königreich gibt es 33 freie Thegen bzw. „moderner“ Barone. Die reichsten Landbesitzer und mächstigsten Feudalherren sind die neun Jarle (modern Grafen) welche meist Höfe auf mehreren Inseln besitzen.

Haushaltsformen und Wohnen

Ein gewöhnlicher Haushalt in Edorien umfasst im Normalfall drei Generationen der Eigentümerfamilie und einer Anzahl von Knechten und ggf. auch Leibeigenen. Ihre Zahl hängt von dem Reichtum der Familie ab. Durchschnittlich sind daher auf einem Bauernhof etwa 10 Bewohner anzutreffen. Einfache Bauern, welche selber keine Knechte oder Landarbeiter bezahlen können, bewirtschaften im Durchschnitt etwa 3 Hektar Land als Ackerfläche.

Wirtschaftsstrukturen im Gaudenland

1. Landwirtschaft, Jagd, Fischfang:

Alle Dinge des täglichen Bedarfs stellen die Siedlungen der Gaudenland selber her. Die Einführung von Neuerungen wie das Kummet, die Einführung von Kartoffeln, Windmühlen und Wassermühlen, Sensen und die Bestellung der brachliegenden Ackerzelge ermöglichen es diesen Bauern deutliche Überschüsse zu erwirtschaften, welche diese verkaufen können. Zudem gewinnen sie durch diese Arbeitserleichterungen Zeit. Oft arbeiten diese Bauern daher nebenberuflich als Handwerker. Neben den Bauern spielen an der Küste auch hauptberufliche Fischer eine Rolle bei der Versorgung mit Lebensmitteln. Alle Familien leben zudem auch von der Jagd.

2. Handwerker, Magier, Klerikale:

Die Überschüsse an Lebensmitteln ermöglichen die Versorgung von spezialisierten Handwerkern, Söldnern, Fernhändlern und einer kleinen Oberschicht, welche nicht für ihren Lebensunterhalt arbeiten muss. Diese Personenkreise finden sich konzentriert an den Höfen der reichern Thegen und Jarle wieder, welche Fernhandelsgüter wie Farbstoffe, Seide und andere Luxusprodukte bezahlen können und sich die Dienste von spezialisierten Handwerkern leisten können. An diesen Adelshöfen findet man in der Regel auch einen Magiekundigen, welche aber auch niedergelassen in den Siedlungen oder in der Nähe dieser zu finden sind. Neben den Magiekundigen findet man gelegentlich auch den Göttern besonders nahe stehende Personen. Diese sind in der Regel Personen welche geschworen haben, göttergefällige Taten im Sinne einer Queste oder als generelles Lebensziel zu vollbringen.

3. Handel:

Fernhändler kaufen im Gaudenland hauptsächlich Walrosszähne, Bernstein, Felle und Orksklaven ein. Sie verkaufen neben Luxusgütern wie Wein, Seide, Farbstoffe, Zucker, Pfeifenkraut und Gewürze auch Salz, Leinen-, Halbleinen- und Baumwolltuch. Der Handel findet meistens über den Seeweg oder über schiffbare Flüsse statt. Entsprechend findet man die größeren Siedlungen und Herrensitze an Orten mit guten natürlichen Häfen oder an schiffbaren Flüssen. Handel mit Lebensmitteln hat nur eine lokale Bedeutung und findet in der Regel nur innerhalb der Siedlung statt.

4. Zahlungsmittel:

Als einzige heimische Münzform ist der Silberpfennig bekannt. Diese Pfennige haben jedoch keinen festen Wert, sondern werden in ihrem Wert durch ihr Gewicht bemessen. Die Silberpfennige sind mit Prägungen der Jarle versehen, welche das Recht zur Münzprägung als Lehen vom König erhalten haben. Die Prägung ist somit nur ein Qualitätsmerkmal, keine Wertanzeige. An Söldner werden oft auch Wechsel des Kaisers ausgegeben, da so verhindert wird, dass dem Gegner eine Masse Edelmetall in die Hände fällt, sollte die Kasse der Einheit in feindliche Hände geraten. Die Wechsel sind bei hohen Wertbeträgen mit einer magischen Signatur als Echtheitsmerkmal versehen. Durch diese Wechsel wird zudem versucht, gegen Desertation von Söldnern vorzugehen, da außerhalb des Reiches die Wechsel von geringem Wert sind. Entsprechend sind diese Wechsel bei Söldnern unbeliebt (ermöglichen aber einen schwunghaften Intimehandel mit Intimedienstleistungen, da Münzen einen höheren Outtimewert haben). Große Mengen an Silber wechselt meist den Besitzer in Form von Händlergeld. Hierbei handelt es sich um runde Silberbarren, welche durch eine magische Signatur ihre Qualität anzeigen.